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   OVG Hamburg, 07.11.1996 - Bs IV 337/96   

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https://dejure.org/1996,4151
OVG Hamburg, 07.11.1996 - Bs IV 337/96 (https://dejure.org/1996,4151)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07.11.1996 - Bs IV 337/96 (https://dejure.org/1996,4151)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 07. November 1996 - Bs IV 337/96 (https://dejure.org/1996,4151)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 26 Abs. 1 S. 1, S 2
    Sozialhilferecht: Begriff des Härtefalls i.S. von § 26 Abs. 1 S. 2 BSHG , Auszubildender

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialhilfe; Auszubildender ; Wohnung; Hilfe zum Lebensunterhalt; Alleinerziehender; Härtefall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 1370
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.06.1989 - 5 C 3.86

    Ausschluß von Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt - Ausbildung im Rahmen des

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.11.1996 - Bs IV 337/96
    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei der begehrten Hilfe für die Anmietung einer Wohnung um einen "ausschließlich ausbildungsgeprägten Bedarf" (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.2.1981, BVerwGE 61 S. 352; Urt. v. 29.4.1982, Buchholz 436.0 § 26 BSHG Nr. 1; Urt. v. 17.1.1985, BVerwGE 71 S. 12; Urt. v. 7.6.1989, BVerwGE 82 S. 125; Urt. v. 3.12.1992, FEVS Bd. 43 S. 221).
  • BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84

    Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.11.1996 - Bs IV 337/96
    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei der begehrten Hilfe für die Anmietung einer Wohnung um einen "ausschließlich ausbildungsgeprägten Bedarf" (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.2.1981, BVerwGE 61 S. 352; Urt. v. 29.4.1982, Buchholz 436.0 § 26 BSHG Nr. 1; Urt. v. 17.1.1985, BVerwGE 71 S. 12; Urt. v. 7.6.1989, BVerwGE 82 S. 125; Urt. v. 3.12.1992, FEVS Bd. 43 S. 221).
  • BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91

    Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.11.1996 - Bs IV 337/96
    Die Reichweite dieser Ausnahme vom Regeltatbestand in § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG ist aus der Gegenüberstellung zur Regelvorschrift zu bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1993, BVerwGE 94, S. 224, 228).
  • BVerwG, 09.10.1973 - V C 15.73

    Zusammenhang zwischen dem durch den Besuch eines blinden Schülers in einer

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.11.1996 - Bs IV 337/96
    Solche besonderen Umstände sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere Urt. v. 3.12.1992, a.a.O.; ferner Urt. v. 9.10.1973, BVerwGE 44 S. 110) bisher nur dann angenommen worden, wenn sie zugleich zu einem "besonderen Bedarf" bzw. zu einem "besonderen Aufwand" führen, etwa in dem Sinne, daß es um einen Mehrbedarfszuschlag (nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 u. 3 oder nach § 23 Abs. 3 und Abs. 4 Nr. 2 BSHG ), um sonstigen - etwa behinderungsbedingten - Mehrbedarf i.S.v. § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG oder schließlich um besondere einmalige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt geht (z.B. krankheitsbedingter Mehrbedarf an Kleidung oder Heizung).
  • BVerwG, 12.02.1981 - 5 C 51.80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bewilligung des Armenrechts

    Auszug aus OVG Hamburg, 07.11.1996 - Bs IV 337/96
    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei der begehrten Hilfe für die Anmietung einer Wohnung um einen "ausschließlich ausbildungsgeprägten Bedarf" (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 12.2.1981, BVerwGE 61 S. 352; Urt. v. 29.4.1982, Buchholz 436.0 § 26 BSHG Nr. 1; Urt. v. 17.1.1985, BVerwGE 71 S. 12; Urt. v. 7.6.1989, BVerwGE 82 S. 125; Urt. v. 3.12.1992, FEVS Bd. 43 S. 221).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 4 LA 145/02

    Aufwendung; Beihilfe; Darlehen; Dividende; Erwerb; Genossenschaftsanteil; Hilfe

    Ihrem Wesen nach dürften zu den Wohnungsbeschaffungskosten auch Aufwendungen für den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft zählen, denn die mit dem Anteilserwerb einhergehende Mitgliedschaft eröffnet dem Hilfeempfänger die Möglichkeit, eine Genossenschaftswohnung zu mieten (so im Ergebnis auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 07.11.1996 - Bs IV 337/96 - , FEVS 47, 497; Knopp/ Fichtner, BSHG, 7. Aufl., RdNr. 12 zu § 12; wohl auch Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., RdNr. 7 zu § 15 a).
  • OVG Saarland, 28.08.2001 - 3 W 9/01

    Hilfe zum Lebensunterhalt für Auszubildende; Hochschulstudium der

    Nach Auffassung des OVG Hamburg (B.v. 07.11.1996, FEVS 47, 497) stellt die Situation eines alleinerziehenden Auszubildenden regelmäßig keinen besonderen Härtefall i.S. des § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG dar.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.1999 - 1 M 68/99
    Schließlich ist in der Rechtsprechung geklärt, daß die bei Abbruch der Ausbildung bestehende Arbeitslosigkeit keine besondere Härte bedeutet (BVerwG, Beschluß vom 24.06.1986 - ZFSh/SGB 1986, 508; OVG Hamburg FEVS 47, 497 (5001)).
  • OVG Niedersachsen, 18.11.1998 - 4 M 135/95

    Beihilfe für Wohnungsausstattung;; Bedarf, ausbildungsgeprägter; Leistung,

    Gleiches gilt für die Neuanschaffung von Bekleidung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.1.1996 - 6 S 2979/95 - VGHBW RSpDienst 1996, Beil. 3, B 12), Hilfen für die Anmietung einer Wohnung durch den Erwerb von Genossenschaftsanteilen (OVG Hamburg, Beschl. v. 7.11.1996 - Bs IV 337/96 - FEVS 47, 497), den regelmäßig für den mit der Ausbildung im Zusammenhang stehenden Bedarf des Auszubildenden an Möbeln (VG Lüneburg, Beschl. v. 3.11.1994 - 6 B 94/94 -); nicht mehr ausbildungsgeprägt kann dagegen ein durch besondere Umstände - beispielsweise Krankheit oder Unglücksfall - bedingter Sonderbedarf sein, der mit der Ausbildung nichts zu tun hat und von den gewöhnlichen Gegebenheiten im Zusammenhang mit einer Ausbildung abweicht (OVG Saarlouis, Beschl. v. 23.9.1988 - 1 W 380/88 - FEVS 38, 116 ).
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